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VGH Bayern, 12.05.1986 - 22 CS 86.00554 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Cottbus, 09.12.2016 - 4 L 299/15
Untersagung, weiteren Abfall anzunehmen
Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung ist bereits mit Blick darauf gegeben, dem Betreiber der Anlage, der sich an eine betriebswesentliche nachträgliche Anordnung zur Anforderung einer erheblichen Sicherheitsleistung nicht hält, keinen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Anlagenbetreibern zukommen zu lassen und Bezugsfällen vorzubeugen (vgl. insoweit zu formell illegalen Anlagen: BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 1986 - 22 CS 86.00554 -, GewArch 1986, 396; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 05. März 2002 - 7 L 867/01 -, Juris Rn. 32 m.w.N.). - VG Cottbus, 09.12.2016 - 4 L 485/15
Ordnungsverfügung im Immissionsschutzrecht
Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung der o.g. Anordnungen im Hinblick auf die formelle Illegalität des Anlagenbetriebes ist bereits mit Blick auf die Ordnungsfunktion des formellen, die Genehmigungspflicht normierenden Immissionsschutzrechts gegeben, um dem Betreiber der formell illegalen Anlage keinen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Anlagenbetreibern zukommen zu lassen und Bezugsfällen vorzubeugen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 1986 - 22 CS 86.00554 -, GewArch 1986, 396; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 05. März 2002 - 7 L 867/01 -, Juris Rn. 32 m.w.N.). - VGH Hessen, 25.11.1991 - 14 TH 2350/91
Teilstillegung einer Wertstoffsortieranlage
Die offensichtliche materielle Genehmigungsfähigkeit einer formell illegal betriebenen oder wesentlich geänderten Anlage ist nach der Rechtsprechung (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluß vom 2. Oktober 1990 - 14 TH 2440/90 -, BayVGH, Beschluß vom 12. Mai 1986 - 22 CS 86.00554 -, GewA 1986, S. 396) zwar ein den atypischen Ausnahmefall charakterisierender Umstand; darin erschöpft sich aber die Atypik nicht. - VG Frankfurt/Oder, 13.07.2007 - 7 L 170/07
Anbau gentechnisch veränderten Maises im Naturschutzgebiet
Unabhängig davon gebietet auch die Ordnungsfunktion des formellen Naturschutzrechts den Sofortvollzug, um dem Zuwiderhandelnden keinen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Landwirten im Naturschutzgebiet bzw. FFH-Gebiet zukommen zu lassen und Bezugsfällen vorzubeugen (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluß vom 12. Mai 1986, GewArch 1986, 396).